Jeder Angler hat sich waidgerecht und ordentlich zu verhalten,dazu
gehört auch, daß er keinen Unrat hinterläßt.
Jeder Angler hat beim Angeln den staatlichen Fischereischein und das
Fangbuch mitzuführen. Diese Papiere, sowie der jeweilige Fang und die
Angelgeräte, sind den Vorstandsmitgliedern oder den Fischereiaufsehern auf
Verlangen vorzuzeigen.
Es darf max. mit 2 Handangeln ( 1 auf Raubfisch) gefischt werden.
Im Interesse der Hege und des Bestandserhaltens dürfen pro Tag nur 2
Edelfische (Karpfen, Schleien, Forellen, Hechte, Renken, Zander, Schleien,
Forellen, Hechte, Renken, Zander, Nerfling, Aal) gefangen werden. Diese sind
dem Gewässer zu entnehmen und zu verwerten ein zurücksetzen maßiger Fische
ist nicht erlaubt.
Das Nachtangeln ist nicht erlaubt.
Das Boot-Angeln ist nur im Kempesee erlaubt.
Folgende Schonmaße sind einzuhalten:
Karpfen 35 cm Hechte 55 cm
Schleie 30 cm Zander 50 cm
Forelle 28 cm Aal 45 cm
Nerfling 30cm Wels entnehmen
Seeforelle 45 cm
Das Anfüttern der Fische ist vor / während und nach dem Angeln verboten.
Die Angeln dürfen nicht außer Reichweite des Fischers ausgelegt und nur
von diesem bedient werden.
Bei Fischsterben ist sofort der 1. Vorsitzende, der Gewässerwart oder
ein anderes Vorstandsmitglied zu verständigen.
Zelten ist nur nach Einholung einer Genehmigung erlaubt.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Schonzeiten des Bayer.
Fischereirechts